Verordnung (EU) 2018/1911 des Rates vom 26. November 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1588 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2015/1588 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32018R1911
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