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Das GEREK und das Büro haben einen positiven Beitrag zur einheitlichen Anwendung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation geleistet. Dennoch bestehen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die Regulierungspraxis, was nachteilige Auswirkungen auf grenzüberschreitend oder in einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten tätige Unternehmen hat, auch in dem Fall, dass es zwar GEREK-Leitlinien gibt, diese aber weiterentwickelt werden könnten. Um weiterhin einen Beitrag zur Entwicklung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation in der gesamten Union wie auch zur Förderung des Zugangs zu Netzen mit sehr hoher Kapazität und ihrer Nutzung, des Wettbewerbs bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste und zugehöriger Einrichtungen sowie zur Förderung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Union zu leisten, zielt diese Verordnung darauf ab, die Rolle des GEREK zu stärken. Eine solche stärkere Rolle würde die größere Rolle des GEREK gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 531/2012 und (EU) 2015/2120, sowie der Richtlinie (EU) 2018/1972 ergänzen.
Erstellung von Leitlinien zur Umsetzung des Rechtsrahmens der Union zur elektronischen Kommunikation, insbesondere gemäß der Verordnungen (EU) Nr. 531/2012 und…
Die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Ziel, in der Union einen Binnenmarkt für die elektronische Kommunikation zu…
In Anbetracht der Markt- und Technologieentwicklung, die häufig eine zunehmend grenzübergreifende Dimension mit sich bringt, sowie angesichts der bisher…
Das GEREK und das Büro wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet. Das GEREK hat die ERG ersetzt und…
In ihrer Mitteilung „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ vom 6. Mai 2015 äußerte die Kommission die Absicht, im Jahr 2016 Vorschläge für eine…
Als technisches Gremium mit Fachwissen auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation, das sich aus Vertretern der NRB und der Kommission zusammensetzt, ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.