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Der neue amtliche Name des Büros sollte „Agentur zur Unterstützung des GEREK“ (im Folgenden „GEREK-Büro“) lauten. Die Bezeichnung „GEREK-Büro“ sollte als Kurzbezeichnung für die Agentur verwendet werden. Das GEREK-Büro sollte rechtlich, administrativ und finanziell autonom sein. Daher ist es notwendig und sinnvoll, das GEREK-Büro als Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit zu errichten, die die ihr übertragenen Befugnisse ausübt. Als dezentrale Agentur der Union sollte das GEREK-Büro im Rahmen seines Mandats und des vorhandenen institutionellen Rahmens handeln. Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass es nach außen hin einen Standpunkt der Union vertritt oder im Namen der Union rechtliche Verpflichtungen eingeht.
Das GEREK-Büro ist eine Einrichtung der Union. Es besitzt Rechtspersönlichkeit.
Um die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des GEREK-Büros zu gewährleisten und die Arbeit des GEREK zu unterstützen, sollte das GEREK-Büro mit einem…
Das Büro wurde als Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet, um die in der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 genannten Aufgaben…
Das GEREK sollte mit Unterstützung des GEREK-Büros innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs Kommunikationstätigkeiten durchführen können, die sich nicht…
Das GEREK-Büro sollte sämtliche für die Arbeit des GEREK erforderliche fachliche und administrative Unterstützung — einschließlich finanzieller,…
Außerdem sollten die Regelungen für die Leitung und Geschäftstätigkeit des GEREK-Büros, wo dies angemessen ist, mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Erklärung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.