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Die Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten sollten den Verbrauchern alternative Tarifangebote für internationale Kommunikation mit unterschiedlichen Entgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation unterbreiten können, und die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, sich bewusst für solche Angebote zu entscheiden und jederzeit kostenlos zurück zu wechseln, selbst bei Verträgen, die die Verbraucher vor Inkrafttreten solcher Bestimmungen abgeschlossen haben. Nur bei alternativen Angeboten für internationale Kommunikation wie jene, die alle oder einige Drittländer abdecken, sollte es, sofern vom Verbraucher akzeptiert, möglich sein, den Anbieter von seiner Verpflichtung zu befreien, die Obergrenzen für regulierte intra-EU-Kommunikation nicht zu überschreiten. Andere Vorteile, etwa subventionierte Endgeräte oder Rabatte auf andere elektronische Kommunikationsdienste, die den Verbrauchern von den Anbietern angeboten werden, sind ein normaler Bestandteil des Wettbewerbs und dürften sich nicht auf die Anwendbarkeit der Preisobergrenzen für regulierte intra-EU-Kommunikation auswirken.
Ungeachtet der Verpflichtungen gemäß Absatz 1 können Anbieter regulierter intra-EU-Kommunikation zusätzlich einen den Verbrauchern alternativ zur ausdrücklich…
Mit den Obergrenzen sollte es den Anbietern von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten möglich sein, ihre Kosten zu…
Einige Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten können in einem weitaus stärkeren Maße von der…
Darüber hinaus stellen hohe Preise für intra-EU-Kommunikation ein Hemmnis für das Funktionieren des Binnenmarktes dar, da sie die Verbraucher davon abhalten,…
Die Vollendung des Binnenmarkts für die elektronische Kommunikation erfordert die Beseitigung von Hindernissen für Endnutzer beim grenzüberschreitenden Zugang…
Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.