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Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Gewährleistung der einheitlichen Umsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation, insbesondere in Bezug auf grenzübergreifende Aspekte und durch effiziente Binnenmarktverfahren für Entwürfe nationaler Maßnahmen, und die Sicherstellung, dass den Verbrauchern keine überhöhten Preise für die nummerngebundene interpersonelle Kommunikation aus dem Mitgliedstaat des inländischen Anbieters des Verbrauchers zu einer Festnetz- oder Mobilfunknummer in einem anderen Mitgliedstaat in Rechnung gestellt werden, von den Mitgliedstaaten nicht in ausreichendem Maße erreicht werden können, sondern vielmehr wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maßnahmen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Schaffung eines harmonisierten und vereinfachten Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Festlegung gemeinsamer Vorschriften, die zur Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet und zur Abschaffung der…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich die Festlegung einheitlicher Vorschriften für kartengebundene Zahlungsvorgänge, einschließlich über Internet und mobile…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich durch Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus ohne Einschränkung des Zugangs der Verbraucher zu den Gerichten…
Da die Ziele dieser Verordnung, nämlich es den Kunden durch die Bereitstellung von einschlägigen Informationen zu ermöglichen, sich für effizientere Produkte zu…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Verwirklichung des Binnenmarkts durch die Festlegung einheitlicher technischer Anforderungen an neu typgenehmigte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.