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Die integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten sollten die Elemente enthalten, die in der Vorlage für die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne enthalten sind. Eine Vorlage für die integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte sollte aufgrund des fachlichen Charakters der Berichte und der Tatsache, dass die ersten Fortschrittsberichte erst 2023 einzureichen sind, in späteren Durchführungsrechtsakten im Einzelnen festgelegt werden. Die Fortschrittsberichte sollten derart abgefasst werden, dass Transparenz gegenüber der Union, den anderen Mitgliedstaaten, den regionalen und lokalen Behörden, den Marktteilnehmern (einschließlich Verbrauchern) sowie allen anderen einschlägigen Interessenträgern und der Öffentlichkeit sichergestellt ist. Sie sollten alle fünf Dimensionen der Energieunion umfassen, und im ersten Berichtszeitraum sollte der Schwerpunkt auf den Bereichen des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 liegen.
Unbeschadet des Artikels 26 berichtet jeder Mitgliedstaat bis zum 15. März 2023 und danach alle zwei Jahre der Kommission über den Stand der Durchführung seiner…
Die Mitgliedstaaten nehmen in ihre integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte Informationen zur Umsetzung der folgenden Ziele und…
Die Mitgliedstaaten nehmen in ihre integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte Informationen zur Umsetzung der folgenden Ziele und…
Die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne sollten jeweils für zehn Jahre gelten und einen Überblick über die aktuelle Situation des jeweiligen…
Als Teil ihres endgültigen aktualisierten integrierten nationalen Energie- und Klimaplans, der gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1999 bis zum…
In dem Bericht zur Lage der Energieunion vom 18. November 2015 gab die Kommission ferner an, dass integrierte nationale Energie- und Klimapläne, die auf alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.