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Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die endgültigen integrierten nationalen Energie- und Klimapläne online veröffentlicht werden. Sobald die entsprechende E-Plattform einsatzfähig ist, sollte die Kommission die endgültigen integrierten nationalen Energie- und Klimapläne sowie ihre Aktualisierungen, die langfristigen Strategien und andere einschlägige, von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Berichterstattung zur Verfügung gestellte Informationen über diese Plattform bereitstellen und veröffentlichen. Bis die E-Plattform einsatzfähig ist, erleichtert die Kommission den Online-Zugang zu den endgültigen integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen über ihre eigenen Websites.
Die E-Plattform muss spätestens am 1. Januar 2020 einsatzfähig sein. Die Kommission nutzt die Online-Plattform, um der Öffentlichkeit den Zugang zu den in…
Jeder Mitgliedstaat macht seinen integrierten nationalen Energie- und Klimaplan, der der Kommission gemäß diesem Artikel vorgelegt wird, öffentlich zugänglich.
Um die Marktintegration und kosteneffiziente Politiken und Maßnahmen zu fördern, legen die Mitgliedstaaten im Zeitraum zwischen dem Ablauf der Frist für die…
Unbeschadet anderer Anforderungen nach Unionsrecht stellt jeder Mitgliedstaat sicher, dass der Öffentlichkeit frühzeitig und wirksam Gelegenheit geboten wird,…
Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Kommission zu beschränken, sollte die Kommission zur Erleichterung der Kommunikation und zur Förderung…
Es sollte eine verbindliche Vorlage für die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne festgelegt werden, damit alle nationalen Pläne umfassende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.