Erwägungsgrund 14 32018R1999
In dem Bericht zur Lage der Energieunion vom 18. November 2015 gab die Kommission ferner an, dass integrierte nationale Energie- und Klimapläne, die auf alle fünf Dimensionen der Energieunion eingehen, unverzichtbare Instrumente für eine stärker strategisch ausgerichtete Energie- und Klimaplanung sind. Als Teil des Lageberichts waren die Leitlinien der Kommission für die Mitgliedstaaten zu integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen die Grundlage für den Beginn der Entwicklung nationaler Pläne für den Zeitraum 2021 bis 2030 und die Festlegung der Grundpfeiler des Governance-Mechanismus. In der Mitteilung wurde ferner festgelegt, dass dieses Governance-System rechtlich festgeschrieben werden solle.