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Da die Aufhebung der Mittelbindung für die verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 gebunden wurden, verhindert werden muss, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Um die umgehende Anwendung der beabsichtigten Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag des auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Um die umgehende Anwendung der beabsichtigten Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen…
Aufgrund des dringenden Erfordernisses, die reibungslose Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen vorzubereiten, sollte diese Verordnung am Tag ihrer…
Um eine möglichst rasche Anwendung der vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Um eine möglichst rasche Anwendung der vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Damit die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.