Erwägungsgrund 1 32018R2004
Mit der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2015/1333 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2015/1333 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.