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Fischereifahrzeugen der Union ist es verboten, Granatbarsch (Hoplostethus atlanticus) in Unionsgewässern und internationalen Gewässern der ICES-Untergebiete 1-10, 12 und 14 zu befischen, und dort gefangenen Granatbarsch an Bord zu behalten, umzuladen oder anzulanden.
Fischereifahrzeugen der Union ist es verboten, Tiefseehaie in den ICES-Untergebieten 5 bis 9, in Unionsgewässern und internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 10, in internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 12 und in Unionsgewässern der CECAF-Gebiete 34.1.1, 34.1.2 und 34.2 zu befischen, und dort gefangene Tiefseehaie an Bord zu behalten, umzuladen oder anzulanden, mit Ausnahme von Fällen, in denen TACs für Beifänge in der Fischerei auf Schwarzen Degenfisch mit Langleinen gemäß dem Anhang gelten.
Fischereifahrzeuge der Union dürfen in den ICES-Divisionen VIIb, VIIc, VIIj und VIIk sowie in den Gewässern der ICES-Divisionen VIIa und VIIg außerhalb von…
Fischereifahrzeugen der Union ist es verboten, Granatbarsch (Hoplostethus atlanticus) in Unionsgewässern und internationalen Gewässern der ICES-Untergebiete I,…
Fischereifahrzeugen der Union sowie der gewerblichen Fischerei vom Ufer aus ist es untersagt, in den ICES-Divisionen 4b und 4c und im ICES-Untergebiet 7…
Fischereifahrzeugen der Union sowie der gewerblichen Fischerei vom Ufer aus ist es untersagt, in den ICES-Divisionen 4b und 4c und im ICES-Untergebiet 7…
Fischereifahrzeuge der Union dürfen in den ICES-Divisionen VIIb, VIIc, VIIj und VIIk sowie in den Gewässern der ICES-Divisionen VIIa und VIIg außerhalb von…
Unionsschiffen ist es untersagt, Wolfsbarsch in den nachstehend aufgeführten Gebieten in größeren als den in Absatz 2 festgelegten Mengen zu fangen, an Bord zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.