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Die TAC und die Quote der Union für Schwarzen Degenfisch in den Unionsgewässern und den internationalen Gewässern der Gebiete 5, 6, 7 und 12 sollten unter Berücksichtigung dessen festgesetzt werden, dass es Fänge dieses Bestands von Drittländern gibt und dass die Union Fangmöglichkeiten haben sollte, die ihrem historischen Anteil an den Fängen dieses Bestands entsprechen.
Angesichts der geringen Quotennutzung und einer fehlenden gezielten Fischerei sollte für Schwarzen Degenfisch in den ICES-Untergebieten 1 bis 4 (Nordsee und…
Der Einfachheit halber sollten von der Union unabhängig beschlossene TACs für Blauleng in demselben Rechtsakt festgelegt werden. Daher sollten die TACs für…
(1) Nur als Beifänge in der Fischerei auf Schwarzen Degenfisch mit Langleinen. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Schwarzer…
(3) Beifänge von Rundnasen-Grenadier und Schwarzem Degenfisch werden auf diese Quote angerechnet. In den Unionsgewässern von 6a nördlich von 56° 30′ N und von…
(3) Beifänge von Rundnasen-Grenadier und Schwarzem Degenfisch werden auf diese Quote angerechnet. In den Unionsgewässern von 6a nördlich von 56° 30′ N und von…
Die Summe der den Mitgliedstaaten zugeteilten Quoten in der TAC für Weißen Gabeldorsch im Gebiet NAFO 3NO ergibt für die Europäische Union eine Quote, die um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.