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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2019. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Die Angaben der Fanggebiete beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf ICES-Gebiete. TEIL 1 Bestimmung von Arten und Artengruppen 1. In der Liste in Teil 2 dieses Anhangs sind die Fischbestände in alphabetischer Reihenfolge der lateinischen Bezeichnungen der Arten aufgeführt. Tiefseehaie stehen jedoch am Anfang dieser Liste. Für die Zwecke dieser Verordnung werden in der folgenden Vergleichstabelle die gebräuchlichen Namen und die wissenschaftlichen Bezeichnungen angegeben: Gebräuchliche Bezeichnung Alpha-3-Code Wissenschaftliche Bezeichnung Schwarzer Degenfisch BSF Aphanopus carbo Kaiserbarsch ALF Beryx spp. Rundnasen-Grenadier RNG Coryphaenoides rupestris Nordatlantik-Grenadier RHG Macrourus berglax Rote Fleckbrasse SBR Pagellus bogaraveo 2. Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Tiefseehaie“ folgende Haiarten: Gebräuchliche Bezeichnung Alpha-3-Code Wissenschaftliche Bezeichnung Tiefsee-Katzenhai API Apristurus spp. Kragenhai HXC Chlamydoselachus anguineus Schlinghai CWO Centrophorus spp. Portugiesenhai CYO Centroscymnus coelolepis Samtiger Langnasen-Dornhai CYP Centroscymnus crepidater Schwarzer Fabricius-Dornhai CFB Centroscyllium fabricii Schnabeldornhai DCA Deania calcea Schokoladenhai SCK Dalatias licha Großer schwarzer Dornhai ETR Etmopterus princeps Kleiner schwarzer Dornhai ETX Etmopterus spinax Maus-Katzenhai GAM Galeus murinus Grauhai SBL Hexanchus griseus Segelflossen-Meersau OXN Oxynotus paradoxus Messerzahnhai SYR Scymnodon ringens Eishai GSK Somniosus microcephalus TEIL 2 Jährliche Fangmöglichkeiten (in Tonnen Lebendgewicht) Art: Tiefseehaie Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer der Gebiete 5, 6, 7, 8 und 9 (DWS/56789-) Jahr 2019 2020 Union 7 7 TAC 7 7 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
(1) Nur als Beifänge in der Fischerei auf Schwarzen Degenfisch mit Langleinen. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Tiefseehaie Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer des Gebiets 10 (DWS/10-) Jahr 2019 2020 Portugal 7 7 Union 7 7 TAC 7 7 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
(1) Nur als Beifänge in der Fischerei auf Schwarzen Degenfisch mit Langleinen. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Tiefseehaie Gebiet: Unionsgewässer der CECAF-Gebiete 34.1.1, 34.1.2 und 34.2 (DWS/F3412C) Jahr 2019 2020 Union 7 7 TAC 7 7 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht.
(1) Nur als Beifänge in der Fischerei auf Schwarzen Degenfisch mit Langleinen. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer der Gebiete 5, 6, 7 und 12 (BSF/56712-) Jahr 2019 2020 Deutschland 28 28 Estland 14 14 Irland 71 71 Spanien 140 140 Frankreich 1 976 1 976 Lettland 92 92 Litauen 1 1 Polen 1 1 Vereinigtes Königreich 140 140 Sonstige 7 7 Union 2 470 2 470 TAC 2 470 2 470 Vorsorgliche TAC
(1) Nur für Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer der Gebiete 8, 9 und 10 (BSF/8910-) Jahr 2019 2020 Spanien 9 9 Frankreich 22 22 Portugal 2 801 2 801 Union 2 832 2 832 TAC 2 832 2 832 Vorsorgliche TAC Art: Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer des CECAF-Gebiets 34.1.2 (BSF/C3412-) Jahr 2019 2020 Portugal Noch festzulegen Noch festzulegen Union Noch festzulegen Noch festzulegen TAC Noch festzulegen Noch festzulegen Vorsorgliche TAC Artikel 4 dieser Verordnung gilt.
(1) Dieselbe Menge wie die Quote Portugals. Art: Kaiserbarsch Beryx spp. Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer der Gebiete 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,10, 12 und 14 (ALF/3X14-) Jahr 2019 2020 Irland 8 8 Spanien 57 57 Frankreich 15 15 Portugal 164 164 Vereinigtes Königreich 8 8 Union 252 252 TAC 252 252 Vorsorgliche TAC
(1) Nur für Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Rundnasen-Grenadier Coryphaenoides rupestris Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer des Gebiets 3 (RNG/03-) Jahr 2019 2020 Dänemark 48 48 Deutschland 0 0 Schweden 2 2 Union 50 50 TAC 50 50 Vorsorgliche TAC
(1) Nur für Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Befischung erlaubt.
(2) Es ist keine gezielte Fischerei auf Nordatlantik-Grenadier erlaubt. Beifänge von Nordatlantik-Grenadier (RHG/03-) werden auf diese Quote angerechnet. Sie dürfen 1 % der Quote nicht übersteigen. Art: Rundnasen-Grenadier Coryphaenoides rupestris Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer der Gebiete 5b, 6 und 7 (RNG/5B67-) Jahr 2019 2020 Deutschland 5 5 Estland 37 37 Irland 166 166 Spanien 41 41 Frankreich 2 108 2 108 Litauen 48 48 Polen 24 24 Vereinigtes Königreich 124 124 Sonstige 5 5 Union 2 558 2 558 TAC 2 558 2 558 Vorsorgliche TAC
(1) In den Unionsgewässern und internationalen Gewässern der Gebiete 8, 9, 10, 12 und 14 dürfen höchstens 10 % jeder Quote gefischt werden – (RNG/*8X14 für Rundnasen-Grenadier, RHG/*8X14- für Beifänge von Nordatlantik-Grenadier).
(2) Es ist keine gezielte Fischerei auf Nordatlantik-Grenadier erlaubt. Beifänge von Nordatlantik-Grenadier (RHG/5B67-) werden auf diese Quote angerechnet. Sie dürfen 1 % der Quote nicht übersteigen.
(3) Nur für Beifänge. Es ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Rundnasen-Grenadier Coryphaenoides rupestris Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer der Gebiete 8, 9, 10, 12 und 14 (RNG/8X14-) Jahr 2019 2020 Deutschland 15 15 Irland 3 3 Spanien 1 638 1 638 Frankreich 76 76 Lettland 26 26 Litauen 3 3 Polen 513 513 Vereinigtes Königreich 7 7 Union 2 281 2 281 TAC 2 281 2 281 Vorsorgliche TAC
(1) In den Unionsgewässern und internationalen Gewässern der Gebiete 5b, 6, und 7 dürfen höchstens 10 % jeder Quote gefischt werden - (RNG/*5B67 für Rundnasen-Grenadier, RHG/*5B67- für Beifänge von Nordatlantik-Grenadier).
(2) Es ist keine gezielte Fischerei auf Nordatlantik-Grenadier erlaubt. Beifänge von Nordatlantik-Grenadier (RHG/8X14-) werden auf diese Quote angerechnet. Sie dürfen 1 % der Quote nicht übersteigen. Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer der Gebiete 6, 7 und 8 (SBR/678-) Jahr 2019 2020 Irland 3 3 Spanien 94 84 Frankreich 5 4 Vereinigtes Königreich 12 11 Sonstige 3 3 Union 117 105 TAC 117 105 Vorsorgliche TAC
(1) Nur für Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer des Gebiets 9 (SBR/09-) Jahr 2019 2020 Spanien 117 117 Portugal 32 32 Union 149 149 TAC 149 149 Vorsorgliche TAC
(1) Fänge im GFCM-Gebiet 37.1.1 müssen jedoch gemeldet werden (SBR/F3711). Fänge im CECAF-Gebiet 34.1.11 müssen jedoch gemeldet werden (SBR/F34111). Art: Rote Fleckbrasse Pagellus bogaraveo Gebiet: Unionsgewässer und internationale Gewässer des Gebiets 10 (BOR/10-) Jahr 2019 2020 Spanien 5 5 Portugal 566 543 Vereinigtes Königreich. 5 5 Union 576 553 TAC 576 553 Vorsorgliche TAC
(1) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo Gebiet: Unionsgewässer und…
(1) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Andere Arten Gebiet: Färöische Gewässer von 5b (OTH/05B-F.) Deutschland…
(1) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Andere Arten Gebiet: Färöische Gewässer von 5b (OTH/05B-F.) Deutschland…
(1) Nur Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo Gebiet: EU-Gewässer und internationale…
(1) Nur als Beifänge. Bei dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Andere Arten Gebiet: Vb (färöische Gewässer) (OTH/05B-F.) Deutschland 322…
(1) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Fischerei erlaubt. Art: Andere Arten Gebiet: Vb (färöische Gewässer) (OTH/05B-F.) Deutschland…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.