Erwägungsgrund 1 32018R2056
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates hat die elektronische Ausgabe des Amtsblatts eine fortgeschrittene elektronische Signatur zu tragen, die gemäß der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.