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In Bezug auf den Steinbuttbestand sollten weitere Erhaltungsmaßnahmen getroffen werden. Durch eine Beibehaltung der derzeit geltenden Schließungszeit von zwei Monaten vom 15. April bis 15. Juni würde der Bestand während der Laichzeit von Steinbutt weiterhin geschützt. Die Verwaltung des Fischereiaufwands und die Begrenzung der Fischerei auf 180 Fangtage pro Jahr hätten einen positiven Einfluss auf die Erhaltung des Steinbuttbestands.
Fischereifahrzeuge der Union, die Steinbutt im Schwarzen Meer befischen dürfen, dürfen unabhängig von der Gesamtlänge des Schiffs nicht an mehr als 180…
Fischereifahrzeuge der Union, die Steinbutt im Schwarzen Meer befischen dürfen, dürfen unabhängig von der Gesamtlänge des Schiffs nicht an mehr als 180…
In Bezug auf den Steinbuttbestand sollten weitere Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Durch eine Beibehaltung der derzeit geltenden Schließungszeit von zwei…
Auf ihrer 43. Jahrestagung im Jahr 2019 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/43/2019/3 zur Änderung der Empfehlung GFCM/41/2017/4 über einen mehrjährigen…
Fischereifahrzeuge der Union, die Steinbutt in den Unionsgewässern des Schwarzen Meers befischen dürfen, dürfen unabhängig von der Gesamtlänge des Schiffs nicht…
In der Zeit vom 15. April bis zum 15. Juni ist es Fischereifahrzeugen der Union untersagt, Fischfang einschließlich Umladen, Mitführen an Bord, Anlanden und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.