Art. 23 32026R0266VERORDNUNG (EU) 2026/266 DES RATES vom 26. Januar 2026 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026
In der Zeit vom 15. April bis zum 15. Juni 2026 ist es Fischereifahrzeugen der Union in den Unionsgewässern des Schwarzen Meers untersagt, Fischereitätigkeiten…
Art. 94 Abs. 1 32023R2124VERORDNUNG (EU) 2023/2124 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)
In der Zeit von April bis Juni legt jeder Mitgliedstaat auf der Grundlage der wissenschaftlichen Gutachten der GFCM-Arbeitsgruppe Schwarzes Meer (WGBS) jährlich…
Art. 91 Abs. 6 32023R2124VERORDNUNG (EU) 2023/2124 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) (Neufassung)
Es ist verboten, im Schwarzen Meer gefangenen Steinbutt an anderen als den in Absatz 5 genannten benannten Anlandestellen von Fischereifahrzeugen anzulanden…
Art. 22 32026R0266VERORDNUNG (EU) 2026/266 DES RATES vom 26. Januar 2026 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026
Fischereifahrzeuge der Union, die Steinbutt befischen dürfen, der dem Anwendungsbereich des Artikels 21 unterliegt, dürfen unabhängig von der Länge über alles…