Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“), unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang anwenden. So tragen in vielen Fällen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, die damit verbundene Rechtsunsicherheit, die mit dem anwendbaren Verbraucherschutzrecht verbundenen Risiken, Umwelt- und Kennzeichnungsvorschriften sowie Fragen der Besteuerung, Lieferkosten und sprachliche Anforderungen zur mangelnden Bereitschaft der Anbieter bei, mit Kunden aus anderen Mitgliedstaaten in geschäftliche Beziehungen zu treten. In anderen Fällen segmentieren bestimmte Anbieter den Binnenmarkt künstlich entlang der Binnengrenzen und behindern den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen, wodurch sie die Rechte der Kunden beeinträchtigen und diese daran hindern, in den Genuss einer größeren Auswahl und optimaler Bedingungen zu gelangen. Diese diskriminierenden Praktiken sind ein wichtiger Faktor, der zum relativ geringen Umfang der grenzüberschreitenden Geschäfte in der Union, einschließlich des elektronischen Geschäftsverkehrs, beiträgt, sodass das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts nicht voll ausgeschöpft wird. Daher sollte die vorliegende Verordnung die Fälle präzisieren, in welchen eine unterschiedliche Behandlung dieser Art nicht gerechtfertigt ist, und dadurch Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr schaffen und sicherstellen, dass die Nichtdiskriminierungsvorschriften im gesamten Binnenmarkt wirksam angewendet und durchgesetzt werden können. Durch die Abschaffung des ungerechtfertigten Geoblockings und anderer Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung der Kunden könnten das Wachstum angekurbelt und die Wahlmöglichkeiten der Kunden im gesamten Binnenmarkt erweitert werden.
Damit das Potenzial des Binnenmarktes als Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr u. a. von Waren und Dienstleistungen gewährleistet ist, voll…
Mit dieser Verordnung wird bezweckt, gegen ungerechtfertigtes Geoblocking vorzugehen, indem bestimmte Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts…
Die Unterschiede zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen…
Zu den Anbietern barrierefreier Websites, mobiler Anwendungen und zugehöriger Software und Technologien zählen zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU).…
Die bestehenden Unterschiede können Unternehmen und Verbrauchern gleichermaßen schaden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und…
Diese Verordnung dient dazu, Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung der Kunden, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.