Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dieser Verordnung wird bezweckt, gegen ungerechtfertigtes Geoblocking vorzugehen, indem bestimmte Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts beseitigt werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die zahlreichen Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, darunter auch solche, die sich in unterschiedlichen nationalen Normen niederschlagen, oder die fehlende gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung auf Unionsebene nach wie vor erhebliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel darstellen. Solche Hindernisse führen nach wie vor zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts, was die Anbieter häufig dazu bewegt, auf Geoblocking-Praktiken zurückzugreifen. Daher sollten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission weiterhin mit diesen Hindernissen befassen und darauf hinwirken, die Marktfragmentierung zu verringern und den Binnenmarkt zu vollenden.
Zweck dieser Verordnung ist es, einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts zu leisten, indem ungerechtfertigtes Geoblocking und andere…
Damit das Potenzial des Binnenmarktes als Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr u. a. von Waren und Dienstleistungen gewährleistet ist, voll…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Vermeidung der direkten und indirekten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des…
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Unternehmen, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“), unterschiedliche…
Mit der vorliegenden Richtlinie wird u. a. bezweckt, Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts — wie die Doppelbesteuerung — zu beseitigen. Soweit…
Diese Verordnung dient dazu, Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung der Kunden, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.