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Um Unterlassungsklagen zum Schutz von Kollektivinteressen der Verbraucher gegen Handlungen zu ermöglichen, die im Sinne der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gegen diese Verordnung verstoßen, sollte die genannte Richtlinie ebenfalls dahingehend geändert werden, dass sie in Anhang I einen Verweis auf die vorliegende Verordnung enthält. Die Verbraucher sollten ferner dazu angeregt werden, von den mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 geschaffenen Mechanismen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen umfassend Gebrauch zu machen.
Wer einen Verstoß im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die…
Die Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (Richtlinie…
Anhang I der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte durch Aufnahme eines Verweises auf die vorliegende Richtlinie geändert…
Anhang I der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte zur Einfügung eines Verweises auf die vorliegende Richtlinie geändert…
Die Union hat bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Verbraucher, Unternehmer und Angehörige der Rechtsberufe besser für die Rechte der Verbraucher zu…
Die Verbraucher sollten das Recht haben, ihre Rechte in Bezug auf die Verpflichtungen, die Herstellern und, falls zutreffend, Importeuren, Bevollmächtigten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.