Erwägungsgrund 124 32018R0848VERORDNUNG (EU) 2018/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
Es empfiehlt sich, einen Termin für die Anwendung dieser Verordnung festzusetzen, der es den Unternehmern gestattet, sich an die neuen Vorschriften anzupassen —
Erwägungsgrund 13 32017R1495VERORDNUNG (EU) 2017/1495 DER KOMMISSION vom 23. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 in Bezug auf Campylobacter in Schlachtkörpern von Masthähnchen (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Geltungsbeginn dieser Verordnung sollte verschoben werden, um den Lebensmittelunternehmern Zeit für die Anpassung ihrer Verfahren an die neuen Anforderungen…
Erwägungsgrund 13 32011R0364VERORDNUNG (EU) Nr. 364/2011 DER KOMMISSION vom 13. April 2011 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 der Kommission und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1291/2008 der Kommission in Bezug auf ein Programm zur Salmonellenbekämpfung bei bestimmtem Geflügel und Eiern in Kroatien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Berichtigung der Verordnungen (EU) Nr. 925/2010 und (EU) Nr. 955/2010 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte eine Übergangszeit festgesetzt werden, damit Mitgliedstaaten und Unternehmen die erforderlichen Vorkehrungen treffen können, um den nach der Korrektur…
Erwägungsgrund 31 32005R0183Es empfiehlt sich, ein späteres Datum für die Anwendung dieser Verordnung vorzusehen, damit die betroffenen Futtermittelunternehmen Zeit haben sich anzupassen.
Erwägungsgrund 56 32014L0104RICHTLINIE 2014/104/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist angebracht, Bestimmungen für die zeitliche Geltung dieser Richtlinie vorzusehen —
Erwägungsgrund 12 32007D0320BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (2007/320/EG)
Es ist zweckmäßig, die Geltungsdauer dieses Beschlusses zu begrenzen. Die Kommission wird zu gegebener Zeit prüfen, inwieweit eine Verlängerung der…