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Zur Erleichterung der Zollkontrollen sollte in der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr die Kennnummer der Freigabebescheinigung oder, im Falle der Instandsetzung oder Instandhaltung von Waren, die ihren Lufttüchtigkeitsstatus verloren haben, die Kennnummer einer früheren Freigabebescheinigung angegeben werden.
Zollanmeldungen sind zu authentifizieren.
Unbeschadet der für die Bevorratungen mit Bordbedarf geltenden Vorschriften schließt Absatz 1 — sofern in dem betreffenden Verfahren vorgesehen — die Verwendung…
Damit die Aussetzung gemäß Artikel 1 für Waren in Anspruch genommen werden kann, stellt der Anmelder den Zollbehörden bei der Abgabe der Zollanmeldung zur…
Im Rahmen der Behandlung in Freizonen oder Freilagern und der Überführung der in Absatz 1 genannten Waren in das Zollverfahren der Überführung in den…
Zur Erleichterung der Datenerhebung sollte die Überführung der unter die vorherige Überwachung fallenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr von der…
Die Vorschriften für Zollanmeldungen und für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sollten modernisiert und vereinfacht werden, insbesondere indem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.