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In Übereinstimmung mit der im Anhang-XV-Dossier vorgeschlagenen Frist empfahl der SEAC, die Anwendung der Beschränkung um fünf Jahre aufzuschieben, damit Interessenträger die erforderlichen Compliance-Maßnahmen treffen können. Der SEAC war der Auffassung, dass ein längerer Aufschub für den Drahtbeschichtungssektor zweckdienlich sein könnte, der von den Niederlanden als der Sektor angeführt wurde, auf den sich die vorgeschlagene Beschränkung unter Kostengesichtspunkten möglicherweise am stärksten auswirkt.
Interessenträgern sollte genügend Zeit eingeräumt werden, um geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der vorgeschlagenen Beschränkung treffen zu können, vor allem im…
Der SEAC stimmte den Schlussfolgerungen des Dossiers nach Anhang XV zu, dass ein Aufschub für die Anwendung der Beschränkung um 36 Monate vernünftig und…
Der SEAC stimmte den vom RAC vorgeschlagenen Ausnahmen zu. Außerdem schlug der SEAC eine Übergangsfrist von drei Jahren anstelle der im Dossier gemäß Anhang XV…
Der SEAC empfahl im Einklang mit der im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagenen Mindestübergangsfrist eine Übergangsfrist von 24 Monaten bis zur Anwendung der…
Da derzeit Prüfmethoden zur Messung der BPA-Konzentration in Thermopapier zur Verfügung stehen, ist die Beschränkung durchsetzbar. Nach Auffassung des SEAC…
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit für das Ergreifen angemessener Maßnahmen eingeräumt werden, damit sie der vorgeschlagenen Beschränkung entsprechen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.