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Die zu erstellenden Statistiken sind in den Anhängen dieser Verordnung aufgeführt. Es handelt sich dabei um folgende Arten von Daten:
jährliche Statistiken über den Güterverkehr — ausführliche Berichterstattung (Anhang I);
jährliche Statistiken über den Personenverkehr — ausführliche Berichterstattung (Anhang II);
vierteljährliche Statistiken über den Güter- und Personenverkehr (Anhang III);
regionale Statistiken über den Güter- und Personenverkehr (Anhang IV);
Statistiken über Verkehrsströme im Eisenbahnnetz (Anhang V).
Die Mitgliedstaaten melden gemäß den Anhängen I und II die Daten für Unternehmen: Die Berichterstattung gemäß den Anhängen I und II ist für Unternehmen, die unterhalb der in den Buchstaben a und b genannten Schwellenwerte bleiben, fakultativ.
deren gesamtes Frachtaufkommen mindestens 200 000 000 Tonnenkilometer oder mindestens 500 000 Tonnen beträgt;
deren gesamtes Fahrgastaufkommen mindestens 100 000 000 Personenkilometer beträgt.
Die Mitgliedstaaten melden gemäß Anhang VIII die Gesamtdaten für Unternehmen, die unterhalb der in Absatz 2 genannten Schwellenwerte bleiben, sofern diese Daten nicht gemäß den Anhängen I und II gemeldet werden, wie in Anhang VIII aufgeführt.
Für die Zwecke dieser Verordnung werden die Güter gemäß Anhang VI klassifiziert. Gefährliche Güter werden zusätzlich gemäß Anhang VII klassifiziert.
Die Erhebung nach § 1 Nummer 11 wird durchgeführt bei Unternehmen, die Schienenstrecken des öffentlichen Verkehrs betreiben, soweit sie vom Geltungsbereich der…
Die Mitgliedstaaten erheben statistische Daten für folgende Bereiche: a) Fahrzeug, b) Fahrt, c) Güter.
VIERTELJÄHRLICHE STATISTIKEN ÜBER DEN GÜTER- UND PERSONENVERKEHR Liste der Variablen und Messgrößen Beförderte Güter ausgedrückt in — Tonnen — Tonnenkilometern…
Die Mitgliedstaaten erheben Daten, die sich auf folgende Bereiche beziehen: a) Informationen über Ladung und Fahrgäste, b) Informationen über das Schiff.…
Tabelle VIII.1 AUSMASS DER BEFÖRDERUNGSTÄTIGKEIT BEIM GÜTERVERKEHR Liste der Variablen und Messgrößen Beförderte Güter ausgedrückt in: — Tonnen insgesamt —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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