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Die Kommission benötigt darüber hinaus Statistiken über die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs, um Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit ausarbeiten und überwachen zu können. Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union erfasst Daten über Unfälle gemäß Anhang I der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf gemeinsame Sicherheitsindikatoren und gemeinsame Methoden zur Berechnung der Unfallkosten.
Die Agentur sammelt zusammen mit den nationalen Untersuchungsstellen einschlägige Daten zu Unfällen und Störungen, wobei der Beitrag der nationalen…
Die Agentur fördert den Austausch von Informationen über sicherheitsbedingte Unfälle, Störungen und Beinaheunfälle und berücksichtigt dabei die Erfahrungen der…
Die Agentur verfolgt die Entwicklungen in den Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn im Sinne der Richtlinie 2008/68/EG…
Statistiken auf Unionsebene über den Eisenbahnverkehr werden auch für die Durchführung der Überwachungsaufgaben benötigt, die in Artikel 15 der Richtlinie…
Die Untersuchungsstelle erstellt einen Untersuchungsbericht. Der Untersuchungsbericht berücksichtigt die Vorgaben des Anhangs V der Richtlinie 2004/49/EG des…
Damit die Kommission die gemeinsame Verkehrspolitik sowie die verkehrsrelevanten Elemente der Regionalpolitik und der Politik der transeuropäischen Netze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.