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Der Begriff „Universaldienstanbieter“ bezeichnet Postbetreiber, die in einem bestimmten Mitgliedstaat einen postalischen Universaldienst oder Teile davon erbringen. Universaldienstanbieter, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, sollten nur in dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten als Universaldienstanbieter eingestuft werden, in denen sie einen postalischen Universaldienst erbringen.
„Universaldienstanbieter“ ein Anbieter, der nach § 15 Absatz 2 zur Erbringung des gesamten oder von Teilen des Universaldienstes verpflichtet ist,
Universaldienstanbieter, die Universaldienstleistungen nach Absatz 1 Nummer 1 erbringen, haben Briefsendungen
„Paketzustelldienstanbieter“ ein Unternehmen, das einen oder mehrere Paketzustelldienste erbringt, mit Ausnahme von Unternehmen, die nur in einem Mitgliedstaat…
Die Mitgliedstaaten können ein oder mehrere Unternehmen als Universaldiensteanbieter benennen, so dass das gesamte Hoheitsgebiet abgedeckt werden kann. Die…
Grundsätzlich werden durch die im Rahmen des Benennungsverfahrens angewandten Anforderungen zur Gewährleistung einer landesweiten Versorgung bestimmte…
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip ist es Angelegenheit der Mitgliedstaaten, anhand objektiver Kriterien zu entscheiden, welche Unternehmen als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.