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Die Postdienste sind derzeit in der Richtlinie 97/67/EG geregelt. In jener Richtlinie sind gemeinsame Vorschriften für die Erbringung der Postdienste und des postalischen Universaldienstes in der Union festgelegt. Ihr Schwerpunkt liegt hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, auf den nationalen Universaldiensten, während die Regulierungsaufsicht über die Anbieter von Paketzustelldiensten darin nicht geregelt wird. Die Einhaltung der in jener Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Universaldienste wird von den von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Regulierungsbehörden gewährleistet. Somit ergänzt die vorliegende Verordnung die Vorschriften der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf grenzüberschreitende Paketzustelldienste. Diese Verordnung lässt die in der Richtlinie 97/67/EG verankerten Rechte und Garantien — insbesondere die dauerhafte Bereitstellung eines postalischen Universaldiensts für die Nutzer — unberührt.
Mit dieser Verordnung werden über die Vorschriften der Richtlinie 97/67/EG hinaus spezifische Vorschriften festgelegt, die eine Verbesserung der…
Mit der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes…
Die Richtlinie 97/67/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften für — die…
Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften für — die Bedingungen für die Erbringung von Postdiensten; — die Bereitstellung eines Universalpostdienstes in…
Die Entwicklungen auf den angrenzenden Kommunikationsmärkten haben unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen der Gemeinschaft, auf die…
Anbieter von Postdiensten im Sinne der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , einschließlich Anbieter von Kurierdiensten sollten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.