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Rund 80 % aller adressierten Pakete, die heute im Online-Handel verschickt werden, wiegen weniger als zwei Kilogramm und werden häufig auf dem gleichen Weg bearbeitet wie Briefsendungen. Es fehlt an Informationen über das Gewicht von auf anderem Wege zugestellten Paketen. Es ist wichtig, dass diese leichteren Sendungen unter die vorliegende Verordnung fallen.
„Paket“ eine Postsendung mit Waren mit oder ohne Handelswert außer einer Briefsendung mit einem Höchstgewicht von 31,5 kg;
Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, mit einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das hohe Gewicht, der sich deutlich vom…
„Warensendungen“ adressierte Sendungen, die Waren mit oder ohne Handelswert enthalten und deren Gewicht 2 Kilogramm, deren Längen- und Breitenmaße das Format…
„Postsendung“ ist eine adressierte Sendung in der endgültigen Form, in der sie befördert wird, ungeachtet ihres Gewichts. Neben Briefsendungen handelt es sich…
Für die Zwecke der Umsetzung dieser Verordnung gilt es, die Begriffe „Paket“, „Paketzustelldienste“ und „Paketzustelldienstanbieter“ klar zu definieren und…
Einzelpostsendungen, für die die Tarife der Paketzustelldienstanbieter den Maßnahmen zur Wahrung der Preistransparenz und der Bewertung gemäß den Artikeln 5 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.