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Diese Verordnung sollte nicht für Unternehmen gelten, die in lediglich einem Mitgliedstaat niedergelassen sind und über inländische interne Zustellnetze nur zu dem Zweck verfügen, um Bestellungen von Waren abzuwickeln, die sie selbst im Rahmen eines Kaufvertrags im Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verkauft haben. Unternehmen, die inländische interne Zustellnetze auch für die Zustellung von Waren nutzen, die von Dritten verkauft werden, sollten dieser Verordnung unterliegen.
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und findet keine Anwendung auf Beschaffungen internationaler Organisationen in deren eigenem Namen und für…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und findet keine Anwendung auf Beschaffungen internationaler Organisationen in deren eigenem Namen und für…
Ferner sollte das Verbot nicht dahingehend verstanden werden, dass es die Anwendung territorialer oder sonstiger Beschränkungen bei dem Kundendienst oder bei…
Diese Verordnung sollte keine Anwendung finden, wenn es sich um rein inländische Sachverhalte in einem Mitgliedstaat handelt, wenn sich der Vorgang in allen…
Es sei darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten durch diese Richtlinie in keiner Weise dazu verpflichtet werden, die Erbringung von Dienstleistungen an…
Wie im Fall der Richtlinie 2014/24/EU lässt die vorliegende Verordnung Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die sich auf die interne Organisation der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.