Erwägungsgrund 1 32014L0025
Wie die Ergebnisse des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 27. Juni 2011„Bewertung der Auswirkungen und der Effektivität der EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe“ ergeben haben, erscheint es sinnvoll, an spezifischen Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste festzuhalten, da nationale Behörden nach wie vor Einfluss auf das Verhalten dieser Auftraggeber nehmen können, unter anderem auch durch Kapitalbeteiligungen und die Vertretung in ihren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien. Ein weiterer Grund dafür, die Auftragsvergabe in diesen Sektoren weiterhin zu regulieren, liegt in der Abschottung der Märkte in denen die Auftraggeber tätig sind, aufgrund bestehender besonderer oder ausschließlicher Rechte, die von den Mitgliedstaaten für die Versorgung, die Bereitstellung oder den Betrieb von Netzen für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung gewährt werden.