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Mit der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates werden die im Beschluss 2013/184/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Einige der in dem Beschluss (GASP) 2018/655 vorgesehenen Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, weshalb für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich sind, insbesondere um eine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Einige der in dem Beschluss (GASP) 2017/2074 vorgesehenen Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, weshalb für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften…
Einige im Beschlusse 2014/932/GASP vorgesehene Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und daher…
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in…
Da diese Maßnahmen in den Geltungsbereich des Vertrags fallen, ist nach Erlass des Beschlusses 2014/933/GASP eine Regelung auf Unionsebene erforderlich,…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2013/798/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) 2015/735 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2015/740 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.