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Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (E 1209) als Lebensmittelzusatzstoff in der Lebensmittelkategorie 17.1 „Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, einschließlich Kapseln, Komprimaten und ähnlichen Formen, ausgenommen kaubare Formen“ zugelassen. Nach den gegenwärtigen EU-Spezifikationen beträgt der zulässige Höchstgehalt für Ethylenglycol- und Diethylenglycol-Verunreinigungen im Lebensmittelzusatzstoff Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (E 1209) jeweils 50 mg/kg.
Es ist daher angezeigt, die Höchstwerte für Ethylenglycol- und Diethylenglycol-Verunreinigungen im Lebensmittelzusatzstoff Polyvinyl alcohol-polyethylene…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 1209 Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol graft-co-polymer, Rubrik…
Der Antragsteller beantragte die Heraufsetzung der individuellen Höchstgehalte für diese beiden Verunreinigungen in den Spezifikationen für Polyvinyl…
Am 26. Juni 2015 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen in Bezug auf die zulässigen Höchstgehalte an Ethylenglycol und Diethylenglycol in Polyvinyl…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: (1) In Teil B wird in Nummer 3 („Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“)…
In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2017 zog die Behörde den Schluss, dass der Antrag des Antragstellers zu einer Gesamtexposition über die Verwendung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.