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Die Spezifikationen des JECFA für Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol graft-co-polymer (INS 1209) wurden auf der 80. JECFA-Tagung erarbeitet und 2015 in den FAO JECFA Monographs 17 veröffentlicht. Der darin festgesetzte Höchstwert für Ethylenglycol und Diethylenglycol lautet: „Höchstens 400 mg/kg (einzeln oder in Kombination)“.
Es ist daher angezeigt, die Höchstwerte für Ethylenglycol- und Diethylenglycol-Verunreinigungen im Lebensmittelzusatzstoff Polyvinyl alcohol-polyethylene…
Am 26. Juni 2015 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen in Bezug auf die zulässigen Höchstgehalte an Ethylenglycol und Diethylenglycol in Polyvinyl…
Der Antragsteller beantragte die Heraufsetzung der individuellen Höchstgehalte für diese beiden Verunreinigungen in den Spezifikationen für Polyvinyl…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 1209 Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol graft-co-polymer, Rubrik…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (E 1209) als Lebensmittelzusatzstoff in der…
In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2017 zog die Behörde den Schluss, dass der Antrag des Antragstellers zu einer Gesamtexposition über die Verwendung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.