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In ihrer Stellungnahme vom 18. Mai 2017 zog die Behörde den Schluss, dass der Antrag des Antragstellers zu einer Gesamtexposition über die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen führen würde, die unterhalb der vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ für die Gruppe festgelegten duldbaren täglichen Aufnahmemenge (TDI) von 0,5 mg/kg Körpergewicht/Tag läge, und dass die vom Antragsteller vorgeschlagene Änderung der Höchstwerte für Ethylenglycol- und Diethylenglycol-Verunreinigungen in Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (E 1209) keine Sicherheitsbedenken aufwerfe. Allerdings verwies die Behörde darauf, dass die vorgelegten Analyseergebnisse durchgehend deutlich niedriger seien (bis zu 360 mg/kg) als der für die EU-Spezifikationen von E 1209 vorgeschlagene Höchstwert von 620 mg/kg für Ethylenglycol einzeln oder in Kombination mit Diethylenglycol.
Es ist daher angezeigt, die Höchstwerte für Ethylenglycol- und Diethylenglycol-Verunreinigungen im Lebensmittelzusatzstoff Polyvinyl alcohol-polyethylene…
Der Antragsteller beantragte die Heraufsetzung der individuellen Höchstgehalte für diese beiden Verunreinigungen in den Spezifikationen für Polyvinyl…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 im Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 1209 Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol graft-co-polymer, Rubrik…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (E 1209) als Lebensmittelzusatzstoff in der…
Am 26. Juni 2015 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen in Bezug auf die zulässigen Höchstgehalte an Ethylenglycol und Diethylenglycol in Polyvinyl…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.