Erwägungsgrund 9 32018R0682
Darüber hinaus empfahl die Behörde einige Änderungen der Spezifikationen von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission. Diese stehen zu einem Großteil mit der Verwendung von Glycerin beim Herstellungsprozess von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) in Zusammenhang und sind daher den Empfehlungen der Behörde in ihrem wissenschaftlichen Gutachten zur Neubewertung von Glycerin (E 422) ähnlich. Daher wird die Änderung der Spezifikationen von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) entsprechend den Empfehlungen der Behörde getrennt behandelt, und zwar zusammen mit den Spezifikationen von Glycerin (E 422) und anderen Lebensmittelzusatzstoffen auf Glycerinbasis.