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Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) einer neuen Risikobewertung zu unterziehen. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission musste die Neubewertung von Emulgatoren bis zum 31. Dezember 2016 abgeschlossen sein.
Darüber hinaus empfahl die Behörde einige Änderungen der Spezifikationen von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der…
Am 27. Mai 2016 ersuchte die Kommission die Behörde, die Sicherheit der vorgeschlagenen Ausweitung der Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) auf…
Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden alle Lebensmittelzusatzstoffe, die bereits vor dem 20. Januar 2009 in der Union zulässig…
Am 4. August 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) zur Verwendung als Emulgator in in emulgierten Soßen gestellt.…
Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden alle Lebensmittelzusatzstoffe, die bereits vor dem 20. Januar 2009 in der Union zulässig…
Nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind alle Lebensmittelzusatzstoffe, die in der Union vor dem 20. Januar 2009 bereits zulässig waren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.