Erwägungsgrund 6 32018R0074
Die Unbedenklichkeit von Phosphaten wurde vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet, welcher die maximal tolerierbare Tagesdosis auf 70 mg/kg Körpergewicht, ausgedrückt als Phosphor, festsetzte. Phosphate sind zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe in einer Vielzahl von Lebensmitteln, u. a. in Fleischerzeugnissen und bestimmten Fleischzubereitungen, zugelassen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich die Ausweitung der Verwendung auf tiefgefrorene vertikale Fleischspieße nennenswert auf die Gesamtexposition gegenüber Phosphaten auswirkt. Um die weitere Exposition gegenüber zugesetzten Phosphaten einzuschränken, sollte die Ausweitung der Verwendung lediglich auf tiefgefrorene vertikale Fleischspieße beschränkt werden, für die die technische Notwendigkeit festgestellt wurde.