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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gelangte in ihrer Stellungnahme vom 24. Januar 2017 zu dem Schluss, dass die vom Antragsteller vorgeschlagene Änderung der Spezifikationen zur Löslichkeit von mikrokristalliner Cellulose (E 460(i)) keine Sicherheitsbedenken aufwirft. Allerdings empfahl die Behörde, dass die Konzentration der Natriumhydroxidlösung für den Löslichkeitstest in den EU-Spezifikationen angegeben werden sollte.
Dementsprechend sollte die Beschreibung der Löslichkeit des Lebensmittelzusatzstoffs mikrokristalline Cellulose (E 460(i)) in Natriumhydroxidlösung…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff mikrokristalline Cellulose (E 460(i)) hinsichtlich seiner…
In der derzeitigen Spezifikation des Lebensmittelzusatzstoffs mikrokristalline Cellulose (E 460(i)) heißt es hinsichtlich der Löslichkeit „nicht löslich in…
Am 8. Februar 2016 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff mikrokristalline Cellulose (E 460(i)) gestellt. Der Antrag…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) hat eine Stellungnahme zur Sicherheit der vorgeschlagenen Änderung der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) hat die Ergebnisse der vom IHCP durchgeführten Löslichkeitstests für Polyvinylalkohol und die vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.