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Bei der Bewertung der nationalen Anrechnungspläne für die Forstwirtschaft, einschließlich der darin vorgeschlagenen Referenzwerte für Wälder, sollte sich die Kommission auf bewährte Verfahren und die Erfahrungen aus den Sachverständigenüberprüfungen im Rahmen des UNFCCC stützen, u. a. in Bezug auf die Beteiligung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten. Die Kommission sollte sicherstellen, dass Sachverständige aus den Mitgliedstaaten an der technischen Bewertung der Frage beteiligt werden, ob die vorgeschlagenen Referenzwerte für Wälder im Einklang mit den Kriterien und Anforderungen der vorliegenden Verordnung bestimmt wurden. Die Ergebnisse der technischen Bewertung sollten zur Information an den durch den Beschluss 89/367/EWG des Rates eingerichteten Ständigen Forstausschuss weitergeleitet werden. Die Kommission sollte außerdem die Interessenträger und die Zivilgesellschaft konsultieren. Die nationalen Anrechnungspläne für die Forstwirtschaft sollten im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission nationale Anrechnungspläne für die Forstwirtschaft vorlegen, einschließlich Referenzwerte für Wälder. Angesichts…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission bis zum 31. Dezember 2018 für den Zeitraum von 2021 bis 2025 ihre nationalen Anrechnungspläne für die Forstwirtschaft…
Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission bei der Entwicklung der technischen Bewertungskriterien angemessene Konsultationen durchführt, die in…
Die Daten, die für die Berechnung dieser Standardwerte verwendet werden, sollten aus unabhängigen, mit wissenschaftlichem Sachverstand ausgestatteten Quellen…
Um die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen genauer festzulegen und insbesondere detaillierte und kalibrierte technische Bewertungskriterien für…
Eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen (im Folgenden „Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten“) berät die Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.