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In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 erklärte der Europäische Rat, dass die Union das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gemeinsam und auf möglichst kostenwirksame Weise erfüllen sollte, wobei die Sektoren, die unter das mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte Emissionshandelssystem der Europäischen Union (im Folgenden „EU-EHS“) fallen, und die nicht vom System erfassten Sektoren bis 2030 eine Emissionsreduktion um 43 % bzw. um 30 % (jeweils gemessen am Stand von 2005) erzielen müssen und die Anstrengungen auf der Grundlage des relativen BIP pro Kopf verteilt werden.
In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 erklärte der Europäische Rat, dass die Union das Ziel der Emissionsreduktion um mindestens 40 % gemeinsam…
Auf seiner Tagung vom Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat verpflichtet, die Treibhausgasemissionen der Union bis 2030 gemessen am Stand von 1990 insgesamt…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 das verbindliche Ziel festgelegt, die EU-internen gesamtwirtschaftlichen…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 hat der Europäische Rat das verbindliche Ziel der EU gebilligt, die EU-internen Treibhausgasemissionen…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zu dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.