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Diese Verordnung ist Teil der Umsetzung der Verpflichtungen der Union aus dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden „UNFCCC“) geschlossenen Übereinkommen von Paris Das Übereinkommen von Paris wurde am 5. Oktober 2016 gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1841 des Rates im Namen der Union abgeschlossen. Die gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziele der Union sind im beabsichtigten, national festgelegten Beitrag enthalten, den die Union und ihre Mitgliedstaaten am 6. März 2015 an das Sekretariat des UNFCCC im Hinblick auf das Übereinkommen von Paris übermittelt haben. Das Übereinkommen von Paris trat am 4. November 2016 in Kraft. Gemäß dem Abkommen von Paris muss die Union ihren Ausstoß von Treibhausgasen weiter reduzieren und deren Abbau verstärken.
Diese Verordnung ist Teil der Umsetzung der Beiträge der Union aus dem im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)…
Das verbindliche Ziel, die Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft in der Union bis 2030 (im Vergleich zu 1990) um mindestens 40 % zu reduzieren, wurde…
Die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) fand vom 30. November bis zum 12. Dezember…
Das Übereinkommen von Paris wurde am 12. Dezember 2015 im Rahmen des UNFCCC angenommen (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) und trat am 4. November 2016 in…
Das Übereinkommen von Paris tritt am dreißigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem mindestens 55 Vertragsparteien des UNFCCC, auf die insgesamt ein…
Das am 12. Dezember 2015 im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen angenommene Übereinkommen von Paris wird im Namen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.