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Der Beschluss Nr. 529/2013/EU sollte weiterhin für die Anrechnungs-, Verbuchungs- und Berichtspflichten für den Anrechnungszeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2020 gelten. Für die Anrechnungszeiträume ab 1. Januar 2021 sollte die vorliegende Verordnung gelten.
Es ist zweckmäßig, die Geltungsdauer dieser Verordnung an jene der Verordnung (EU)Nr. 1303/2013 anzupassen. Daher sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014…
Die in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen sollten für Kontinuität nach Auslaufen der Verordnung (EU) Nr. 1412/2013 sorgen. Daher sollten die in der…
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Deshalb sollte…
Es ist sachgerecht, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Diese Verordnung…
Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung des Rates (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 anzugleichen. Daher sollte…
Um für einen kohärenten und reibungslosen Übergang im Anschluss an die Neufassung und Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.