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Die zurzeit über die nationalen Treibhausgasinventare sowie über die nationalen Register und das Unionsregister gemeldeten Daten reichen nicht aus, um auf Ebene der Mitgliedstaaten die nationalen CO2-Emissionen aus der zivilen Luftfahrt zu bestimmen, die nicht unter die Richtlinie 2003/87/EG fallen. Die Union sollte die Mitgliedstaaten oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Festlegung von Berichtspflichten nicht in einer Weise belasten, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen steht. Nicht unter die Richtlinie 2003/87/EG fallende CO2-Flugemissionen machen nur einen sehr geringen Teil der gesamten Treibhausgasemissionen aus, und die Verpflichtung zur Berichterstattung über diese Emissionen wäre angesichts der im Rahmen der Richtlinie 2003/87/EG bereits bestehenden Berichtspflichten für den Sektor im Allgemeinen eine unangemessene Belastung. CO2-Emissionen aus der IPCC-Quellenkategorie „1.A.3.A Zivilluftfahrt“ sollten daher für die Zwecke der vorliegenden Verordnung als Nullemissionen behandelt werden.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 müssen die Mitgliedstaaten, sofern möglich, die tatsächliche oder geschätzte Zuordnung der von Anlagen und Betreibern…
Für die Zwecke dieser Verordnung werden CO 2 -Emissionen, die der IPCC-Quellenkategorie „1.A.3.A Zivilluftfahrt“ zuzuordnen sind, als Nullemissionen behandelt.
Als eine Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sollte Luftfahrzeugbetreibern mit jährlichen Emissionen von weniger als 3 000 Tonnen CO2 aus…
Diese Verordnung sollte die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 bestimmten Treibhausgasemissionen aus den vom IPCC festgelegten Quellenkategorien Energie,…
Betragen die jährlichen Gesamtemissionen eines Luftfahrzeugbetreibers weniger als 25 000 Tonnen CO2, so werden seine Emissionen abweichend von den Artikeln 3g,…
Um auch weiterhin eine unverhältnismäßige Verwaltungslast für die kleinsten Luftfahrzeugbetreiber zu verhindern, sollte in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.