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1. Logo 1.1. Das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion muss dem nachstehenden Muster entsprechen: 1.2. Die Referenzfarbe ist Green 50/0/100/0 im CMYK-Druck, Nr. 376 im Pantone-Farbsystem und 169/201/56 im RGB-Farbmodell. 1.3. Das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion kann auch, wie nachstehend aufgeführt, in Schwarz-Weiß oder vollständig invertiert in Weiß-Schwarz (Negativformat) ausgeführt werden, allerdings nur dann, wenn eine Umsetzung der farbigen Ausführung nicht zweckmäßig wäre: 1.4. Ist die Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts dunkel, so können die Symbole unter Verwendung der Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts im Negativformat ausgeführt werden. 1.5. Bei Verwendung des Logos auf einem Hintergrund, der es schwer erkennbar macht, ist das Logo mit einer umlaufenden Konturlinie zu versehen, damit es sich besser vom Hintergrund abhebt. 1.6. Wenn die Angaben auf einer Verpackung in einer einzigen Farbe gehalten sind, kann das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion in derselben Farbe ausgeführt werden. 1.7. Das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion muss eine Mindesthöhe von 9 mm und eine Mindestbreite von 13,5 mm haben; das Verhältnis Höhe/Breite beträgt stets 1:1,5. Bei sehr kleinen Verpackungen kann die Mindestgröße ausnahmsweise auf eine Höhe von 6 mm verringert werden. 1.8. Das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion kann mit grafischen Elementen oder Textelementen, die auf die ökologische/biologische Produktion Bezug nehmen, kombiniert werden, sofern diese den Charakter des Logos oder die Angaben gemäß Artikel 32 nicht verändern. Bei einer Kombination mit nationalen oder privaten Logos, die in einem anderen Grün als der in Nummer 1. 2 genannten Referenzfarbe ausgeführt sind, kann das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion in dieser Nicht-Referenzfarbe ausgeführt werden. 2. Codenummern Die Codenummern weisen das nachstehende allgemeine Format auf: AB-CDE-999 Dabei ist a) „AB“ der ISO-Code des Landes, in dem die Kontrollen stattfinden, b) „CDE“ eine von der Kommission oder jedem Mitgliedstaat festgelegte Bezeichnung in drei Buchstaben wie z. B. „bio“, „öko“, „org“ oder „eko“, die auf die ökologische/biologische Produktion hinweist, und c) „999“ die höchstens dreistellige Referenznummer, die vergeben wird von i) der zuständigen Behörde jedes Mitgliedstaats an die Kontrollbehörden oder Kontrollstellen, denen sie Kontrollaufgaben übertragen hat; ii) der Kommission an — die Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die die Kommission gemäß Artikel 46 anerkannt hat, — die zuständigen Drittlandsbehörden, die die Kommission gemäß Artikel 48 anerkannt hat.
Das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion darf in der Kennzeichnung und Aufmachung von Erzeugnissen sowie in der Werbung hierfür…
Im Einklang mit Artikel 25 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 wird das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion (nachstehend…
sie umfasst eine von der Kommission oder der zuständigen Behörde der Mitgliedstaaten zu vergebende Referenznummer gemäß Anhang XI Teil B Nummer 3 dieser…
Ein Erzeugnis darf als ökologisches/biologisches Erzeugnis aus der Union ausgeführt werden und das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische…
Das Gemeinschaftslogo für ökologische/biologische Produktion gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, das seit dem 1. Juli 2010 EU-Logo für…
Um im gesamten Binnenmarkt Klarheit für den Verbraucher zu schaffen, sollte das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion für alle in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.