Erwägungsgrund 46 32018R0848
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Verringerung von abweichenden Regelungen in Bezug auf die Herkunft von Tieren, den Grenzwert von organischem Stickstoff für die Gesamtbesatzdichte, das Füttern von Bienenvölkern, die zulässigen Behandlungen zur Desinfektion von Bienenstöcken, Methoden und Behandlungen zur Bekämpfung von Varroa destructor sowie detaillierte Tierproduktionsvorschriften für andere Arten zu erlassen.