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Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes übertragen werden: den Mindestprozentsatz aller amtlichen Kontrollen, die ohne Vorankündigung durchzuführen sind, und den Mindestprozentsatz zusätzlicher Kontrollen sowie die Mindestanzahl der zu nehmenden Proben und der zu kontrollierenden Unternehmer innerhalb einer Unternehmergruppe; die Aufzeichnungen zum Nachweis der Konformität; die für die amtlichen Kontrollen erforderlichen Erklärungen und anderen Mitteilungen; die relevanten praktischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Konformität; einheitliche Vorkehrungen für Fälle, in denen die zuständigen Behörden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf einen Verstoß oder mit einem festgestellten Verstoß ergreifen müssen; die Informationen, die bei Verdacht auf einen Verstoß oder einem festgestellten Verstoß bereitzustellen sind; die Empfänger derartiger Informationen; und die Verfahren für die Bereitstellung solcher Informationen einschließlich der Funktionsweisen des genutzten Computersystems.
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes…
Um die Durchführung der amtlichen Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten zur Überprüfung der Einhaltung dieser Verordnung zu unterstützen, sollte der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung im Hinblick auf ein reibungsloses Funktionieren des computergestützten…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission außerdem Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.