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Ökologischer/Biologischer Wein sollte den relevanten Vorschriften für verarbeitete ökologische/biologische Lebensmittel unterliegen. Da Wein indes eine spezifische und wichtige Kategorie ökologischer/biologischer Erzeugnisse ist, sollten zusätzliche detaillierte Produktionsvorschriften speziell für ökologischen/biologischen Wein festgelegt werden. Ökologischer/Biologischer Wein sollte ausschließlich aus ökologischen/biologischen Ausgangsstoffen hergestellt werden, und es sollten nur bestimmte Erzeugnisse und Stoffe hinzugefügt werden dürfen, die gemäß dieser Verordnung zugelassen sind. Die Verwendung bestimmter önologische Verfahren, Prozesse und Behandlungen sollten bei der Herstellung von ökologischem/biologischem Wein verboten sein. Andere Verfahren, Prozesse und Behandlungen sollten unter genau festgelegten Bedingungen erlaubt sein.
Für die Zwecke des Artikels 19 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 werden Erzeugnisse des Weinsektors aus ökologischen/biologischen…
Die Anwendung der folgenden önologischen Verfahren, Prozesse und Behandlungen ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Zum Zwecke von Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 dürfen bei der Verarbeitung von ökologischen/biologischen Lebensmitteln,…
Zur Erzeugung bestimmter verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebens- und Futtermittel sind bestimmte nichtökologische/nichtbiologische Erzeugnisse und…
Es sollten Vorschriften für die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel und Futtermittel festgelegt werden. Insbesondere sollten…
Verarbeitete Lebensmittel sollten nur dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.