Erwägungsgrund 80 32013R1308
Es sollten bestimmte önologische Verfahren und Beschränkungen bei der Weinbereitung festgelegt werden, insbesondere in Bezug auf den Verschnitt und die Verwendung bestimmter Arten von Traubenmost, Traubensaft und frischen Trauben mit Ursprung in Drittländern. Um den internationalen Normen in diesem Bereich gerecht zu werden, sollte die Kommission bei weiteren önologischen Verfahren den von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) empfohlenen önologischen Verfahren Rechnung tragen.