Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ausnahmen von den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion sollten nur in Katastrophenfällen zulässig sein. Zur Erhaltung oder Wiederaufnahme der ökologischen/biologischen Produktion in solchen Fällen sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Festlegung der Kriterien für die Einstufung einer Situation als Katastrophenfall sowie spezifische Vorschriften, einschließlich möglicher abweichender Regelungen von dieser Verordnung, für das Vorgehen der Mitgliedstaaten in solchen Katastrophenfällen und die notwendige Überwachung und die Berichtspflichten in diesen Fällen zu erlassen.
Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit den in Absatz 1 genannten delegierten Rechtsakten Maßnahmen zur Fortsetzung oder Wiederaufnahme der…
bei hoher Tiersterblichkeit aus gesundheitlichen Gründen oder in Katastrophenfällen: die Erneuerung oder den Wiederaufbau des Bestands oder der Herde mit…
Die Mitgliedstaaten können die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung gemäß Absatz 1 Buchstabe b einer anderen öffentlichen Verwaltung unter ihrer…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion im Allgemeinen und die…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung für die ökologische/biologische Produktion und die Anpassung an technische…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.