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Fälle, in denen nicht für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassene Erzeugnisse oder Stoffe in Produkten vorhanden sind, die als ökologische/biologische Erzeugnisse oder Umstellungserzeugnisse vermarktet werden, und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen sollten von den Mitgliedstaaten und der Kommission weiter beobachtet werden. Die Kommission sollte daher dem Europäischen Parlament und dem Rat vier Jahre nach Geltungsbeginn dieser Verordnung einen Bericht auf der Grundlage der Informationen vorlegen, die die Mitgliedstaaten über die Fälle erhoben haben, in denen Untersuchungen zu nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen in der ökologischen/biologischen Produktion durchgeführt wurden. Einem solchen Bericht könnte gegebenenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag im Hinblick auf eine weitere Harmonisierung beigefügt werden.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht über die Umsetzung dieses Artikels, über das Vorhandensein…
Bis zum 25. April 2014 bewertet die Kommission den spezifischen Bedarf an Angaben hinsichtlich des Gehalts an gefährlichen Stoffen in Bauprodukten, erwägt die…
Mit Blick auf eine schrittweise Aufhebung der abweichenden Regelungen für die Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Eiweißfuttermittel für Geflügel und…
Mit Blick auf eine schrittweise Aufhebung der abweichenden Regelungen für die Verwendung von nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial,…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen des Schemas nach dieser Verordnung Bericht erstatten. Fünf Jahre…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion im Allgemeinen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.