Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bestimmte in Pflanzenschutzmitteln oder als Düngemittel verwendete Erzeugnisse oder Stoffe sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und sollten daher grundsätzlich deren Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen für die Kennzeichnung, nicht unterliegen. Da diese Erzeugnisse und Stoffe jedoch eine wichtige Rolle in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft spielen und ihre Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion der Zulassung im Rahmen dieser Verordnung unterliegt, und da in der Praxis gewisse Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Kennzeichnung — insbesondere was die Verwendung von Begriffen zum Verweis auf die ökologische/biologische Produktion angeht — aufgetreten sind, sollte klargestellt werden, dass diese Erzeugnisse oder Stoffe, wenn ihre Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion gemäß dieser Verordnung zugelassen ist, entsprechend gekennzeichnet werden können.
Ungeachtet des in Artikel 2 Absatz 1 festgelegten Geltungsbereichs dieser Verordnung können Erzeugnisse oder Stoffe, die in Pflanzenschutzmitteln oder als…
Im Sinne dieser Verordnung gilt ein Erzeugnis als mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gekennzeichnet, wenn in der Etikettierung, der Werbung…
Die Verwendung von bestimmten Produkten oder Stoffen als Wirkstoffe bei Pflanzenschutzmitteln, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009…
Da die Verwendung von externen Produktionsmitteln in der ökologischen/biologischen Produktion beschränkt werden sollte, sollten bestimmte Ziele festgelegt…
Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel sollte den allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen…
Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates war die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Bodenverbesserer sowie bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.